Transparenzhinweis – Beitrag mit Unterstützung von KI erstellt
Die Diskussion um Alkohol am Lenker erreicht in Deutschland eine neue Intensität. Auslöser sind aktuelle Empfehlungen aus Goslar: Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag haben Fachleute eine strengere Promille-Regel für Radfahrende vorgeschlagen. Künftig soll demnach bereits ab 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegen – mit Bußgeld und Eintrag im Fahreignungsregister. Damit würde ein Bereich erfasst, der bisher bei vielen als juristische Grauzone wahrgenommen wird: alkoholisiertes Radfahren ohne Unfall und ohne auffällige Ausfallerscheinungen.
Neue Forderung aus Goslar: 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit
Der Vorschlag, der am 30. Januar 2026 öffentlich wurde, sieht vor, dass ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration beim Radfahren nicht mehr erst bei einem Unfall oder bei klaren Ausfallerscheinungen reagiert wird. Stattdessen soll bereits das Fahren an sich sanktioniert werden, und zwar als Ordnungswidrigkeit. Genannt werden ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Die Zahl 1,1 Promille ist dabei nicht zufällig gewählt: Im Straßenverkehr gilt sie beim Autofahren als Marke der absoluten Fahruntüchtigkeit. Für Fahrräder liegt die Schwelle bislang deutlich höher, was die Forderung nach einer Angleichung zusätzlich befeuert.
Warum die bisherige Regel vielen zu lasch erscheint
Nach aktueller Rechtslage gilt: Ohne Unfall und ohne Ausfallerscheinungen kann Radfahren auch mit höherem Alkoholwert lange folgenarm bleiben. Erst ab 1,6 Promille wird bei Radfahrenden regelmäßig von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese hohe Schwelle steht seit Jahren in der Kritik, weil sie nicht unbedingt zur tatsächlichen Gefährdungslage passt.
Hinzu kommt, dass ein Fahrrad zwar weniger Masse als ein Auto mitbringt, alkoholbedingte Fahrfehler aber dennoch schwerwiegende Folgen haben können – gerade im Mischverkehr, an Kreuzungen, auf schmalen Radwegen oder dort, wo Radfahrende und Fußgänger dicht aufeinandertreffen.
Unfalldaten als Argument: mehr als 5.100 alkoholbedingte Radunfälle
In der aktuellen Debatte werden auch Unfallzahlen als Begründung herangezogen. Für das Jahr 2024 wurden bundesweit mehr als 5.100 alkoholbedingte Unfälle mit Fahrradbeteiligung genannt. Besonders auffällig ist dabei, dass ein relevanter Anteil schwerer Ereignisse als Alleinunfälle passiert – also ohne direkten Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Das deutet darauf hin, dass Alkohol nicht nur das Risiko für andere erhöht, sondern auch die Eigengefährdung massiv steigert.
Zugleich verweisen Verkehrsexperten darauf, dass sich die Entwicklung im Radverkehr anders darstellt als in anderen Verkehrsarten, in denen alkoholbedingte Unfälle in den vergangenen Jahren eher rückläufig waren.
Mehrheitsstimmung in Umfragen: viele wünschen noch strengere Grenzen
Bemerkenswert ist, dass die diskutierte Marke von 1,1 Promille in Teilen der Bevölkerung offenbar noch als zu hoch gilt. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sprach sich eine Mehrheit demnach sogar für eine Grenze von 0,5 Promille oder weniger aus. Das zeigt: Während die rechtliche Debatte in Goslar zunächst auf eine Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille zielt, existiert gesellschaftlich bereits ein stärkerer Wunsch nach Prävention – ähnlich wie im motorisierten Verkehr.
Folgen bei Wiederholung: MPU und Führerscheinentzug im Gespräch
Neben der Absenkung des Grenzwerts wird auch über Konsequenzen für Wiederholungstäter diskutiert. In den aktuellen Empfehlungen taucht die Idee auf, bei mehrfachen Verstößen gegen den neuen Grenzwert eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen und den Führerschein zu entziehen. Damit würde alkoholisiertes Radfahren stärker mit der generellen Fahreignung verknüpft – auch dann, wenn gar kein Auto geführt wurde.
Genau dieser Punkt ist politisch und gesellschaftlich besonders sensibel: Der Führerschein gilt als Schlüssel zur Mobilität und teils auch zur beruflichen Existenz. Gleichzeitig ist die Logik des Fahreignungsrechts, dass riskantes Verhalten im Straßenverkehr Rückschlüsse auf die grundsätzliche Eignung zulässt.
Was die Empfehlungen bedeuten – und was noch offen ist
Der Verkehrsgerichtstag ist kein Gesetzgeber, gilt aber als einflussreiches Forum. Seine Empfehlungen wurden in der Vergangenheit wiederholt in Gesetzgebungsprozesse aufgenommen. Ob und wie schnell es zu einer Reform kommt, bleibt dennoch offen: Zuständig wären politische Entscheidungen auf Bundesebene, außerdem müssten Detailfragen geklärt werden, etwa zur Kontrolle, zur praktischen Durchsetzbarkeit und zur Abgrenzung gegenüber bestehenden Strafvorschriften.
Fazit
Mit der Forderung nach einer Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille bekommt die Debatte um Alkohol auf dem Fahrrad eine neue Richtung: Weg vom Prinzip „erst wenn etwas passiert“, hin zu früherer Sanktionierung als präventivem Instrument. Unfalldaten und Umfragen erhöhen den Druck, die bisherige Sonderstellung des Radverkehrs beim Thema Alkohol zu überprüfen. Ob daraus kurzfristig eine gesetzliche Neuregelung entsteht, ist offen – die Leitplanken der Diskussion sind jedoch klarer gezogen als zuvor.
Quellen
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article697ca12aa3f0a8f7d18996cc/experten-fordern-bussgeld-bei-1-1-promille-auf-dem-rad.html
https://de.investing.com/news/economy-news/experten-fordern-busgeld-bei-11-promille-auf-dem-rad-3322488
https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/experten-fordern-bussgeld-bei-1-1-promille-auf-dem-rad-1035766342
https://press24.net/news/46825776/fahrrad-fahren-betrunken-im-sattel-experten-fordern-strengere-promille-grenze-f-r-fahrradfahrer
