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Rentenanpassung: Millionen Senioren müssen ab Februar mit reduziertem Einkommen rechnen

Transparenzhinweis – Beitrag mit Unterstützung von KI erstellt

Viele Rentenbeziehende in Deutschland erleben zu Beginn des Jahres eine unerwartete Entwicklung: Obwohl die Bruttorente unverändert bleibt, kommt netto teils spürbar weniger Geld an. Auslöser ist kein Rentenbeschluss, sondern ein technischer Zeitversatz bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Effekt trifft nicht alle am gleichen Tag, kann aber in den Kontoauszügen Ende Februar oder Ende März sichtbar werden. Parallel rückt eine weitere Frage in den Fokus: Welche Stellschrauben existieren, um die eigenen Bezüge im Jahr 2026 wieder zu verbessern?

Weniger Netto ab Februar oder März: Was hinter dem Rückgang steckt

Zum Jahreswechsel haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge angepasst. Für Beschäftigte wirkt sich das sofort in der Lohnabrechnung aus. Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern greift jedoch ein gesetzlich vorgegebener Nachlaufeffekt: Änderungen beim Zusatzbeitrag werden erst zwei Monate später in der Rentenzahlung berücksichtigt. Damit sinkt der überwiesene Zahlbetrag, obwohl die Bruttorente gleich bleibt.

Die Deutsche Rentenversicherung weist seit Jahren auf dieses Prinzip hin: Wenn der Zusatzbeitrag zum 1. Januar steigt, wird er bei pflichtversicherten Rentenbeziehenden typischerweise erst mit der Rentenzahlung für März wirksam. Für die Monate Januar und Februar wird noch nach dem alten Satz abgerechnet. Genau diese zeitversetzte Umstellung sorgt dafür, dass der Rückgang häufig als „plötzliche“ Rentenminderung wahrgenommen wird, obwohl es sich rechnerisch um höhere Abzüge handelt.

Warum manche den Effekt schon Ende Februar sehen – und andere erst Ende März

Entscheidend ist nicht nur die Beitragserhöhung, sondern auch der Rentenzahlmodus. Ein Teil der Renten wird nachschüssig gezahlt, also am Monatsende für den laufenden Monat. Andere Renten laufen vorschüssig, also am Monatsende für den kommenden Monat. Je nachdem, wann die Rente begonnen hat, kann die erste Zahlung mit höherem Zusatzbeitrag deshalb schon Ende Februar auf dem Konto eingehen oder erst Ende März.

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Dieser Unterschied erklärt, warum Schlagzeilen teils von „ab Februar“, teils von „ab März“ sprechen, obwohl es um denselben Mechanismus geht. In beiden Fällen handelt es sich um die zeitversetzte Umsetzung der neuen Zusatzbeiträge in der Rentenabrechnung.

Kein neuer Bescheid, aber ein Hinweis im Kontoauszug

Zusätzliche Verunsicherung entsteht, weil die Rentenversicherung in der Regel keinen gesonderten Rentenbescheid verschickt, wenn sich ausschließlich der Krankenversicherungsabzug verändert. Die Anpassung wird normalerweise über den Kontoauszug sichtbar. Dort sind die Abzüge zur Krankenversicherung und der jeweils angewendete Zusatzbeitrag ausgewiesen. Nur in besonderen Konstellationen werden schriftliche Mitteilungen versandt.

Damit wird der „Briefkasten-Moment“, von dem manche Berichte sprechen, häufig eher ein Bankkonto-Moment: Die Veränderung fällt beim Blick auf den Zahlbetrag oder die Abrechnungspositionen auf, nicht unbedingt durch Post.

Option auf höhere Bezüge 2026: Krankenkasse wechseln kann den Abzug senken

Wenn der Zahlbetrag wegen eines gestiegenen Zusatzbeitrags sinkt, gibt es grundsätzlich eine Stellschraube: den Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wer dieses nutzt und nach Ablauf der Kündigungsfristen tatsächlich in eine günstigere Kasse wechselt, kann den monatlichen Abzug wieder reduzieren. Der Effekt zeigt sich dann nicht sofort, sondern erst mit Wirksamwerden des Kassenwechsels in der Rentenabrechnung.

Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt vom individuellen Zusatzbeitrag der bisherigen und der neuen Krankenkasse sowie von der Höhe der Rente ab. Klar ist jedoch: Bei gleichen Rentenansprüchen entscheidet die Beitragshöhe der Kasse mit darüber, wie viel netto übrig bleibt.

Weitere Stellschraube: Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen

Unabhängig von der Krankenversicherung gibt es für bestimmte Versicherte eine zweite Möglichkeit, die künftige Rente zu verbessern: Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn ganz oder teilweise auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt hierzu auf Antrag eine Auskunft über die maximale Sonderzahlung und die Wirkung auf die spätere Rente aus. Dieses Instrument ist besonders relevant für Personen, die eine vorgezogene Altersrente planen und die Abschläge reduzieren möchten.

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Damit ist zwar keine kurzfristige „Reparatur“ des Zahlbetrags im Februar oder März verbunden, aber eine strukturierte Option, die Bezüge langfristig zu erhöhen oder Abschläge zu glätten.

Fazit

Wenn die Netto-Rente Ende Februar oder Ende März geringer ausfällt, liegt das häufig nicht an einer gekürzten Bruttorente, sondern an höheren Krankenversicherungsbeiträgen, die bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern mit zweimonatiger Verzögerung wirksam werden. Dass teils kein separater Bescheid kommt, verstärkt den Überraschungseffekt. Für 2026 bestehen zugleich Ansatzpunkte, um die Bezüge wieder zu verbessern: Ein Krankenkassenwechsel kann den Zusatzbeitrag senken, und für bestimmte Jahrgänge und Lebenslagen können Sonderzahlungen helfen, spätere Rentenabschläge auszugleichen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Änderungen des Krankenversicherungsbeitrags wirken sich bei Rentnern zeitversetzt aus (28.02.2025) ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250228-aenderung-kv-beitrag-zeitversetzt-bei-rente.html?utm_source=openai))

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Erhöhung des Zusatzbeitrags zur KV wirkt sich verzögert auf die Rente aus (01.04.2025) ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2025/2025_04_01_zusatzbeitrag_kv.html?utm_source=openai))

Deutsche Rentenversicherung: Neue Krankenkassenbeiträge (09.02.2024) ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240209-hoehere-krankenkassenbeitraege-ab-maerz.html?utm_source=openai))

t-online.de: Krankenkasse für Rentner teurer ab März: Höhere Beiträge – was tun? ([t-online.de](https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_100137806/krankenkasse-fuer-rentner-teurer-ab-maerz-hoehere-beitraege-was-tun-.html?utm_source=openai))

Merkur.de: Netto-Rente sinkt 2026: Das müssen Senioren wissen (30.01.2026) ([merkur.de](https://www.merkur.de/wirtschaft/netto-rente-sinkt-2026-das-muessen-senioren-wissen-zr-94146681.html?utm_source=openai))

Frankfurter Rundschau: Renten-Kürzung nicht allen bekannt: Nachlaufeffekt trifft ab Februar/März Millionen ([fr.de](https://www.fr.de/verbraucher/renten-kuerzung-nachlaufeffekt-trifft-ab-maerz-millionen-94147145.html?utm_source=openai))

Deutsche Rentenversicherung: FAQs – Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html?utm_source=openai))

Verfasst von Redaktion