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Hubig präsentiert neuen Entwurf zur Reform des Mietrechts

Bild: KI

Transparenzhinweis – Beitrag mit Unterstützung von KI erstellt

Die Bundesregierung treibt eine Mietrechtsreform voran: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Sonntag, 8. Februar 2026, einen Referentenentwurf in die Abstimmung gegeben, der vor allem dort ansetzen soll, wo Mieten zuletzt besonders stark stiegen oder Regeln leicht umgangen werden konnten. Im Mittelpunkt stehen strengere Vorgaben für möblierte Vermietungen, eine Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen, ein Deckel für Indexmieten in Hochinflationsphasen sowie ein erweiterter Schutz vor Kündigung bei Zahlungsrückständen. Während Mieterorganisationen grundsätzlich Rückenwind signalisieren, kommt aus der Union und von den Grünen unterschiedliche Kritik: den einen gelten einzelne Grenzen als zu starr, den anderen die Reform als zu klein.

Was der Entwurf erreichen soll

Der Reformvorschlag ist politisch als Beitrag zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten gerahmt. Dort gilt vielerorts die Mietpreisbremse, die bei Neuvermietungen grundsätzlich eine Obergrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete setzt. In der Praxis wurden jedoch immer wieder Umgehungsmöglichkeiten diskutiert, etwa über möblierte Angebote oder befristete Kurzzeitverträge. Genau an diesen Schnittstellen setzt das Paket an: mehr Transparenz, klarere Rechenregeln und neue Grenzen sollen verhindern, dass regulierte Märkte faktisch entgrenzt werden.

Möblierte Vermietung: Transparenzpflicht und gedeckelter Zuschlag

Ein Kernpunkt betrifft möblierte Wohnungen, die in Großstädten und Hochschulstandorten häufig deutlich teurer angeboten werden als unmöblierte Objekte. Künftig sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten offenlegen müssen, wie hoch der Möblierungszuschlag ausfällt. Diese Information soll frühzeitig erfolgen, also bevor ein Interessent verbindlich signalisiert, die Wohnung anmieten zu wollen. Wird der Zuschlag nicht ausgewiesen, soll nach den bekannt gewordenen Plänen nur die Miete zulässig sein, die auch ohne Möblierung verlangt werden dürfte.

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Zudem sieht der Entwurf eine Begrenzung des Zuschlags vor. In Berichten ist von einer Deckelung auf fünf Prozent der Nettokaltmiete die Rede; außerdem soll das Alter der Möbel bei der Bemessung eine Rolle spielen. Damit würde ein Bereich, der bislang oft mit Pauschalen und wenig nachvollziehbaren Aufschlägen arbeitete, stärker standardisiert.

Kurzzeitmietverträge: Sechs Monate als Obergrenze

Auch Kurzzeitmieten stehen im Fokus, weil sie als Instrument gelten, regulierte Neuvermietungen zu umgehen oder sehr hohe Preise durchzusetzen. Der Entwurf sieht eine maximale Dauer von sechs Monaten vor. Ziel ist, Kurzzeitverträge wieder auf echte Übergangssituationen zu begrenzen und Missbrauch zu erschweren. Genau diese starre Grenze ist jedoch politisch umstritten: Aus der Union kommt der Hinweis, dass eine pauschale Sechs-Monats-Schwelle zu wenig Spielraum lassen und Investitionsbereitschaft dämpfen könne.

Indexmieten: Deckel bei hoher Inflation

Indexmieten koppeln Mieterhöhungen an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex. In Phasen hoher Inflation können daraus spürbare Sprünge entstehen. Der Entwurf sieht deshalb vor, Indexmieterhöhungen in Hochinflationsphasen auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr zu begrenzen, insbesondere in ohnehin teuren, angespannten Märkten. Die Maßnahme soll das Risiko reduzieren, dass Inflationsspitzen unmittelbar und vollständig in die Wohnkosten durchschlagen. Kritiker halten allerdings auch diesen Deckel teils für zu hoch, während andere ihn als Eingriff bewerten, der die Kalkulierbarkeit für Eigentümer verändere.

Kündigungsschutz bei Zahlungsrückständen: „Zweite Chance“ wird ausgeweitet

Ein weiterer Baustein betrifft Mietrückstände. Der Entwurf knüpft an das Prinzip der Schonfristzahlung an, mit der eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unter bestimmten Bedingungen unwirksam werden kann, wenn Rückstände nachgezahlt werden. Nach den aktuellen Berichten soll dieses Instrument ausgeweitet werden: Bei erstmaligem Zahlungsverzug soll auch eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern vollständig nachgezahlt wird. Damit rückt stärker die Idee in den Vordergrund, kurzfristige finanzielle Krisen nicht sofort in Wohnungsverlust münden zu lassen.

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Politische Reaktionen: Zwischen „zu schematisch“ und „nicht weit genug“

Die Reaktionen fallen gespalten aus. Aus der Union wird vor allem Korrekturbedarf bei der starren Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmieten und beim Indexmietendeckel angemeldet. Die Grünen kritisieren hingegen, der Entwurf bleibe hinter dem zurück, was nötig wäre, um den allgemeinen Mietanstieg wirksam zu bremsen; gefordert werden weitergehende Schritte und stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten. Aus der Linken kommen grundsätzlich zustimmende Töne, verbunden mit dem Verlangen nach zusätzlichen Schutzmechanismen.

Fazit

Der Entwurf zur Mietrechtsreform markiert am 8. Februar 2026 einen konkreten Schritt hin zu mehr Regulierung in besonders angespannten Wohnungsmärkten. Die geplanten Vorgaben zielen darauf, Preistreiber und Schlupflöcher bei möblierten Vermietungen, Kurzzeitmieten und Indexmieten einzuhegen und zugleich den Kündigungsschutz bei Zahlungsrückständen zu stärken. Ob das Paket am Ende als spürbare Entlastung wirkt, hängt jedoch von der Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren ab. Schon jetzt zeigt die politische Debatte, dass die Konfliktlinie nicht nur zwischen Mieter- und Vermieterinteressen verläuft, sondern auch innerhalb des Parlaments zwischen „zu viel Eingriff“ und „zu wenig Reform“.

Quellen

tagesspiegel.de – Kurzzeitmietverträge, möblierte Wohnungen: Hubig legt Pläne für schärfere Mietrechtsreform vor

zeit.de – Mietrecht: Justizministerin Hubig will Preise möblierter Wohnungen begrenzen

zeit.de – Mietrecht: Was sich für Mieter und Vermieter ändern soll (dpa)

zeit.de – Mietrecht: Union kritisiert Gesetzentwurf für mehr Mieterschutz

pnp.de – Bundesjustizministerin Hubig legt Entwurf mit strengeren Vorgaben für Vermieter vor

upday.com – Hubigs Reform: Indexmieten auf 3,5% begrenzt – 2 Monate Schutz vor Räumung

Verfasst von Redaktion