Transparenzhinweis – Beitrag mit Unterstützung von KI erstellt
Die Riester-Rente, lange Zeit das bekannteste staatlich geförderte Privatvorsorgeprodukt in Deutschland, steht vor einem tiefgreifenden Umbruch. Nach mehr als zwei Jahrzehnten soll ab dem 1. Januar 2027 ein neues Modell an ihre Stelle treten: das sogenannte Altersvorsorgedepot. Ziel der Reform ist es, private Vorsorge einfacher, renditestärker und transparenter zu machen. Kern des neuen Konzepts ist eine Förderung, die nicht mehr an komplizierte Einkommens- und Vertragslogiken gebunden ist, sondern direkt an die tatsächlichen Einzahlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die staatliche Unterstützung dadurch deutlich über 1.000 Euro pro Jahr liegen.
Riester-Rente: Warum ein Nachfolger kommen soll
Die Riester-Rente wurde einst eingeführt, um die sinkende gesetzliche Rentenleistung durch private Vorsorge zu ergänzen. In der Praxis geriet das Produkt jedoch immer stärker in die Kritik. Hohe Kosten, komplexe Vertragsbedingungen und strenge Garantievorgaben schmälerten die Renditechancen, insbesondere in Niedrigzinsphasen. Zudem schreckte die Bürokratie viele potenzielle Sparer ab.
Mit dem Altersvorsorgedepot soll ein Neustart gelingen. Anstelle klassischer Versicherungsprodukte rückt ein Depotmodell in den Mittelpunkt, das stärker am Kapitalmarkt investiert, etwa über Fonds und ETFs. Die verpflichtende hundertprozentige Beitragsgarantie, die bei vielen Riester-Produkten als Renditebremse wirkte, ist im neuen Modell nicht mehr vorgesehen. Dadurch steigen langfristig die Chancen auf höhere Erträge, gleichzeitig sind Kursschwankungen während der Ansparphase systembedingt möglich.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Grundprinzip und Förderberechtigung
Das Altersvorsorgedepot ist als staatlich gefördertes Vorsorgedepot konzipiert, das in eine Ansparphase und eine spätere Auszahlphase gegliedert ist. Förderberechtigt sollen weiterhin vor allem Personen sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind; auch Beamte und vergleichbare Gruppen sollen einbezogen werden. Ein genereller Ausschluss von Gutverdienenden ist nach dem derzeit beschriebenen Stand nicht vorgesehen.
Wichtig ist der politische Status: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Sie befindet sich im Gesetzgebungsprozess, und es gibt bereits Hinweise auf Anpassungsbedarf, etwa bei Kostenbegrenzungen für Standardprodukte.
So funktioniert die neue Förderung – und wann mehr als 1.000 Euro möglich sind
Im Zentrum steht eine gestaffelte Grundzulage, die direkt an die Einzahlung gekoppelt ist. Für die ersten 1.200 Euro Einzahlung pro Jahr sind 30 Cent Förderung je Euro vorgesehen, was maximal 360 Euro entspricht. Für Einzahlungen von 1.201 bis 1.800 Euro kommen weitere 20 Cent je Euro hinzu, sodass die Grundzulage auf bis zu 480 Euro pro Jahr steigen kann. Ab 2029 soll die Förderung für die ersten 1.200 Euro auf 35 Cent je Euro steigen, wodurch die Grundzulage bei maximaler Einzahlung höher ausfallen würde.
Entscheidend für Summen über 1.000 Euro ist die zusätzliche Kinderzulage. Vorgesehen ist eine Förderung von 25 Cent je eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Diese Kinderzulage kommt zur Grundzulage hinzu. In Haushalten mit mehreren Kindern kann die jährliche Förderung dadurch über die 1.000-Euro-Marke steigen, insbesondere wenn ein ausreichender Eigenbeitrag geleistet wird. Ergänzend ist außerdem ein einmaliger Bonus von 200 Euro für Personen geplant, die vor dem 25. Lebensjahr starten.
Steuervorteile: Warum das Depotmodell zusätzlich attraktiv sein kann
Neben den Zulagen soll es steuerliche Vorteile geben. Eigene Einzahlungen sollen bis zu einer bestimmten Obergrenze steuerlich geltend gemacht werden können, wobei eine automatische Günstigerprüfung sicherstellen soll, dass entweder Zulagen oder Steuerersparnis vorteilhaft wirken – je nachdem, was im Einzelfall mehr bringt.
Ein wesentlicher Unterschied zu einem normalen Wertpapierdepot liegt in der Ansparphase: Erträge sollen innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei bleiben, Umschichtungen sollen ebenfalls ohne laufende Steuerbelastung möglich sein. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlphase nachgelagert, also im Rentenalter.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Bestehende Riester-Verträge sollen grundsätzlich weitergeführt werden können. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist nach der Darstellung des Modells möglich, aber freiwillig und endgültig. Neue Riester-Verträge sollen ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden können. Für bestimmte Konstellationen, etwa sehr niedrige Eigenbeiträge bei mehreren Kindern, kann das alte System im Einzelfall weiterhin günstiger sein, weil dort Kinderzulagen anders wirken.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist als klarer Bruch mit der klassischen Riester-Logik angelegt: weniger Produktzwang, mehr Kapitalmarkt, Förderung nach Einzahlung statt nach komplizierten Regeln. Besonders auffällig ist das Potenzial hoher staatlicher Unterstützung in Familienkonstellationen, in denen Grundzulage und Kinderzulagen zusammenkommen und so mehr als 1.000 Euro pro Jahr erreichbar werden. Ob das Modell am Ende genauso kommt, hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab – die Richtung ist jedoch eindeutig: weg vom Versicherungsprodukt, hin zum geförderten Depot.
Quellen
t-online: https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/id_101128526/riester-rente-vor-dem-aus-altersvorsorgedepot-2027-einfach-erklaert.html
Bundesfinanzministerium (Pressemitteilung vom 17.12.2025): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/12/2025-12-17-private-altersvorsorge.html
